Fakten:
- Seit dem 1. Februar 2001 hat der Gesetzgeber das Telefonieren mit dem Handy am Ohr für alle Verkehrsteilnehmer verboten.
- Ab dem 1. April 2002 wird ein Bußgeld von ca. 30 Euro fällig, wenn Sie ein Handy ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
- Wenn Ihnen nachgewiesen wird, dass Sie bei einem Unfall mit dem Handy telefoniert haben, kann der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug erlischen. Dabei ist es unwichtig, ob der Unfall von Ihnen verschuldet wurde oder nicht.
- Ein weiterer Nachteil ist die Abstrahlung der Mobilfunkantenne, wenn Sie Ihr Handy im Inneren Ihres Fahrzeuges benutzen. Da das Fahrzeug aus Metall ist, muss das Handy die maximale Sendeleistung abgeben, damit eine Verbindung hergestellt werden kann.
Lösung:
- Fachgerechter Einbau einer fahrzeugspezifischen Freisprecheinrichtung für Ihr Kfz.
- Optimale Befestigung des Handys in einer Halterung, damit Sie während der Fahrt nicht behindert werden.
- Bei den meisten Handys ist es auch möglich, dass es mit dem im Kfz vorhandenen Stromnetz verbunden werden kann und der Akku während der Fahrt aufgeladen wird.
- Die in Ihr Kraftfahrzeug eingebauten Lautsprecher können in den meisten Fällen für die Sprachausgabe genutzt werden. Das ist auch dann möglich, wenn Sie über ein älteres Audiosystem ohne MUTE Funktion (Stummschaltung) verfügen.
- Durch ein fest in Ihr Fahrzeug eingebautes Mikrofon, wird die Verständigung mit Ihren Gesprächspartnern optimal gewährleistet.
- Eine Außenantenne für Ihr Handy sorgt dafür, dass die umstrittenen Handystrahlen sich nicht im Kfz-Inneren ausbreiten können.
- Bei neueren Fahrzeugen, die schon für Mobilfunk vorbereitet wurden, kann teilweise die vorhandene Antenne benutzt werden.
- Wenn das nicht der Fall ist, bieten die Antennenhersteller eine Vielzahl von Lösungen an. Eine unsichtbare Möglichkeit ist zum Beispiel eine Antenne, die hinter dem Stoßfänger Ihres Kfzs angebracht wird.
- Ihre Sicherheit sollte es Ihnen Wert sein.
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